Im Rechtsstreit um den Onlinepreisvergleichsdienst Google Shopping bestätigte in Luxemburg das Gericht der Europäischen Union (EuG) am 10. November 2021 eine Wettbewerbsstrafe in Hohe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google und der Mutterfirma Alphabet.Wie die Richter der Presse mitteilten, teilen sie die Einordnung der EU-Kommission, dass der US-Gigant seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst bevorzugt gegenüber konkurrierenden Portalen behandelt hat. Google hat rechtlich noch die Möglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof Einspruch gegen das Urteil einzulegen.Die EU-Kommission wirf Google vor, dem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben und „seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht“ zu haben, indem in den Suchergebnissen der eigene Preisvergleichsdienst prominent an oberster Stelle platziert wurde. Die Konkurrenz hatte das Nachsehen und wurde damit immer heruntergestuft. Teilte Margarethe Verstager als zuständige EU-Kommissarin bereits 2017 mit. Google war der rechtlichen Auffassung, dass die Entscheidung aus Brüssel „rechtlich, faktisch und wirtschaftlich“ falsch war. Seit 2017 wurden von der Brüsseler Behörde Strafen in historischen Dimensionen verhängt – insgesamt betrug die Summe mehr als acht Milliarden Euro.Eine Rekordsumme von 4,34 Milliarden Euro wurde bereits 2018 für Google fällig. Hier war die Wettbewerbslage des meistverwendeten Smartphone-Betriebssystems der Welt „Android“ Anlass des Rechtsstreits. Nach nur acht Monaten kam eine weitere Strafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro hinzu. Hier war die Behinderung anderer Anbieter durch „AdSense for Search“ bei der Suchmaschinen-Werbung unzulässig. Gegen die beiden verhängten Strafen geht Alphabet bzw. Google weiterhin rechtlich vor.